Leipzig, 9. Oktober 2025 (JPD) – Wer sich im Jahr 2021 wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben musste, hat keinen Anspruch auf eine Verdienstausfall-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), wenn die Infektion durch eine öffentlich empfohlene und mögliche Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben.

Keine Entschädigung bei vermeidbarer Corona-Infektion durch Impfung

Der Fall betraf einen selbstständig Erwerbstätigen, der im Oktober 2021 positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde und sich aufgrund behördlicher Anordnung für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben musste. Für den entstandenen Verdienstausfall beantragte er eine Entschädigung nach § 56 IfSG. Das zuständige Land lehnte den Antrag ab, da der Kläger zu diesem Zeitpunkt ungeimpft war und die Impfung öffentlich empfohlen und verfügbar gewesen sei.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte dem Kläger zunächst eine Entschädigung zugesprochen. Auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies die Berufung des Landes zurück und argumentierte, die COVID-19-Impfung habe im Herbst 2021 keine so hohe Wirksamkeit gegen Infektionen gehabt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Ansteckung vermeidbar gewesen wäre.

Das Bundesverwaltungsgericht sah dies nun anders. Nach seiner Entscheidung reicht für den Ausschluss eines Entschädigungsanspruchs bereits die Möglichkeit aus, dass die Impfung eine Infektion hätte verhindern können. Eine hohe Wahrscheinlichkeit sei nicht erforderlich. Entscheidend sei, dass die Impfung öffentlich empfohlen war und im Wohnumfeld des Betroffenen verfügbar gewesen sei. Da diese Voraussetzungen im Oktober 2021 vorlagen, habe der Kläger die Absonderung „vermeiden können“ – und somit keinen Anspruch auf Entschädigung.

Mit dem Urteil präzisiert das Bundesverwaltungsgericht die Auslegung von § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG. Die Entscheidung hat Bedeutung für zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle aus der Zeit der Corona-Pandemie, in denen ungeimpfte Personen Entschädigungsansprüche wegen Quarantäne geltend gemacht hatten.

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