Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das OLG Frankfurt entschied, dass ein Handy-Verkäufer nicht für die Servicebedingungen eines Mobilfunkanbieters haftet. Verbraucherrechte sind ausschließlich gegenüber dem Mobilfunkunternehmen geltend zu machen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass der „Zombiewalk“ in Essen wegen Sicherheitsbedenken nicht durch die Kettwiger Straße führen darf. Die Umleitung der Route ist nach Auffassung des Gerichts verhältnismäßig und verletzt die Versammlungsfreiheit nicht.
Der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft feierten in Karlsruhe ihr 75-jähriges Bestehen. Bundespräsident Steinmeier würdigte ihre Bedeutung für den Rechtsstaat und mahnte mehr Unterstützung für die Justiz an.
Das OLG München verurteilte Dieter S. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und geheimdienstlicher Aktivitäten zu sechs Jahren Haft. Zwei Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es keinen festen Prozentsatz für die Probezeit in befristeten Arbeitsverhältnissen gibt. Entscheidend sind Art der Tätigkeit und Dauer der Befristung.
Ein Berliner Rechtsanwalt soll einem Geschäftsführer geholfen haben, über 300.000 Euro Firmengelder beiseitezuschaffen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Beihilfe zum Bankrott.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Preisanpassungsklausel für „Amazon Prime“ für unwirksam erklärt. Die Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen, da sie Amazon ein einseitiges Recht zur Gebührenerhöhung einräume. Eine Revision ist zugelassen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof verweigert subsidiären Schutz für eritreische Staatsangehörige, die durch Abgabe einer Reueerklärung den Diaspora-Status erlangen können. Das Urteil berücksichtigt drohende Einberufungen zum Nationaldienst, die durch den Status jedoch abgewendet werden können.
Das Niedersächsische OVG bestätigt die Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes im Landkreis Cuxhaven. Grundlage sind Rissvorfälle bei Rindern und die Einschätzung des NLWKN, dass alternative Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe weist Eilanträge zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren gegen den Windpark „Lindenrain“ ab. Die Kammer begründet die Entscheidung mit falscher Sachverhaltsdarstellung und rechtswidriger Zielsetzung der Begehren.
Der BFH stuft Gutscheincodes für digitale Inhalte im X Netzwerk als Einzweck-Gutscheine ein. Die Übertragung dieser Gutscheine unterliegt der Umsatzsteuer, unabhängig vom Vertriebsweg oder Zwischenerwerb.
Der BFH stellt klar, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 6a GrEStG nur bei Beteiligung eines einzelnen herrschenden Unternehmens und Einhaltung der fünfjährigen Vorbehaltensfrist gilt. Gruppen von Gesellschaftern oder unvollständig eingehaltene Fristen verhindern die Steuerbefreiung.