Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wohnungsdurchsuchung bei einem Journalisten von Radio Dreyeckland als Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit bewertet. Die Ermittler hätten ohne hinreichenden Verdacht in das Redaktionsgeheimnis eingegriffen. Die Entscheidung stärkt den verfassungsrechtlichen Schutz journalistischer Arbeit.
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag eines Unternehmers gegen das Verbot des Handels mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen abgelehnt. Eingepflanzte Stecklinge gelten rechtlich als Cannabis und dürfen gewerblich nicht vertrieben werden. Der Weg zum Oberverwaltungsgericht steht offen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des BUND gegen den A1-Lückenschluss in Rheinland-Pfalz abgewiesen. Der Ausbau durch ein Vogelschutzgebiet sei rechtmäßig, weil die artenschutzrechtlichen Ausnahmen aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“ zulässig seien. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof sei nicht erforderlich.
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat Kommunalverfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2022 bis 2024 abgewiesen. Die Differenzierung zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden bei den fiktiven Hebesätzen sei sachlich vertretbar und verfassungsrechtlich zulässig. Ein Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung liege nicht vor.
Ein Zahnarzt verliert nach Fälschungen von Attesten und Impfpässen während der Corona-Pandemie seine Zulassung als Vertragszahnarzt. Das Sozialgericht München bestätigte die Entziehung, da die Verfehlungen seine Eignung dauerhaft infrage stellen.
Der Baubeginn für zwei Flüchtlingsunterkünfte in Pankow ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Gesobau für rechtswidrig. Grund sind unklare Angaben zu geschützten Tierarten und genehmigten Eingriffen.
Das Kammergericht Berlin hat einen führenden PKK-Kader wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte distanzierte sich glaubhaft vom bewaffneten Kampf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das OLG Frankfurt entschied, dass die wiederholte männliche Anrede in verfahrensleitenden Schreiben keinen Justizverwaltungsakt darstellt. Ein gerichtlicher Anspruch auf Änderung der Anrede besteht daher nicht.
Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Treppensturz in der eigenen Wohnung während der Rufbereitschaft keinen Arbeitsunfall darstellt. Der Unfallversicherungsschutz beginnt erst beim Verlassen des Wohnhauses. Eine Tätigkeit im Homeoffice lag im konkreten Fall nicht vor.
Das Thüringer Oberlandesgericht hat die biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen für unzulässig erklärt. Die Universität Erfurt durfte Gesichtserkennungsdaten ihrer Studierenden nicht verarbeiten. Das Urteil setzt bundesweit Maßstäbe für datenschutzkonforme digitale Prüfungsformate.
Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm hat Ariane Holle zur Präsidentin des Verwaltungsgerichts Potsdam ernannt. Die erfahrene Verwaltungsrichterin folgt auf Jan Bodanowitz und übernimmt die Leitung des größten Verwaltungsgerichts des Landes.
Markus Ausetz ist der neue Präsident des Amtsgerichts Essen. Der 57-jährige Jurist folgt damit auf Karl-Heinz Volesky, der Ende September 2025 in den Ruhestand getreten ist