Pauschales Verbot von Windkraftanlagen im Rüsdorfer Moor unzulässig

Schleswig, 29. Oktober 2026 (JPD) – Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Verordnung des Kreises Dithmarschen über das Landschaftsschutzgebiet „Rüsdorfer Moor“ für unwirksam erklärt. Ausschlaggebend war ein absolutes Verbot zur Errichtung von Windenergieanlagen im gesamten Schutzgebiet. Zwei betroffene Grundstückseigentümer hatten erfolgreich ein Normenkontrollverfahren angestrengt (Urteil vom 28. Oktober 2026, Az. 5 KN 5/23).

Nach Auffassung des 5. Senats war die Verordnung zwar formell rechtmäßig und das Gebiet grundsätzlich schutzwürdig. Das ausnahmslose Windenergieverbot sei jedoch unverhältnismäßig. Eine solche Beschränkung wäre nur gerechtfertigt, wenn Windkraftanlagen mit dem Charakter des Schutzgebiets schlechthin unvereinbar wären.

Da der Ausschluss von Windenergieanlagen ein zentrales Anliegen des Kreises gewesen sei, erklärte das Gericht die gesamte Verordnung für unwirksam. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Weitere vergleichbare Verordnungen des Kreises Dithmarschen sind Gegenstand anhängiger Verfahren. Die nächste Verhandlung betrifft am 24. Februar 2027 das Landschaftsschutzgebiet „Kliffplateau“.

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