Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Prof. Peter Sperlich, hat heute den Jahresbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Jahresbericht stellt die Geschäftslage des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts auch in seiner Entwicklung über die vergangenen Jahre ausführlich dar und gibt einen Überblick über wichtige Entscheidungen, die im Jahr 2021 getroffen worden sind. Schließlich enthält der Jahresbericht einen Ausblick auf bedeutsame Verfahren, die voraus-sichtlich im Jahr 2022 zur Entscheidung anstehen.

Auch im Jahr 2021 wurden sowohl der Sitzungsbetrieb als auch die inhaltliche Arbeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in vielfacher Hinsicht durch die Corona-Pandemie bestimmt. Der Gerichtsbetrieb wurde mit Masken, Abstand und regelmäßigen Lüftungspausen „corona-konform“ gestaltet. Die Arbeitsabläufe wurden regel-mäßig angepasst. Obwohl der Geschäftsbetrieb der Verwaltungsgerichtsbarkeit damit auch im zweiten Pandemiejahr teilweise erheblichen organisatorischen Einschränkungen unterlag, konnten die Erledigungszahlen im Jahr 2021 weiter gesteigert und die Verfahrensbestände zum Teil in erheblichem Umfang reduziert werden.
Das Verwaltungsgericht hat den Bestand unerledigter Verfahren um 433 Verfahren und damit um knapp 20% reduzieren können. Durch diesen Abbau der Altverfahren kommt das Verwaltungsgericht dem Ziel, Rechtsschutz wieder zeitnah gewähren zu können, einen wesentlichen Schritt näher. Für das Oberverwaltungsgericht war 2021 ein Rekordjahr mit den höchsten Eingängen, den höchsten Erledigungen und den kürzesten Verfahrenslaufzeiten seit mehr als 10 Jahren.

Inhaltlich hatte sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit erneut mit zahlreichen Maß-nahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wie etwa Betriebsschließungen im Gastronomie- und Hotelgewerbe, der Test- und Maskenpflicht an Grundschulen und 2G-Zugangsregelungen, zu befassen. Daneben bleiben das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht höchst relevante Rechtsbereiche, in denen fortlaufend viele Verfahren eingehen und entschieden werden.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen, Pressemitteilung vom 1. April 2022

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