Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag des Naturschutzbunds Brandenburg gegen die Änderung und Erweiterung des Kiessandtagebaus Fresdorfer Heide abgelehnt.

In der Fresdorfer Heide südlich der Stadt Potsdam wird seit den 1980er Jahren ein Kiessandtagebau betrieben, der in dem Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer-Sander“ liegt. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ließ nach einem mehrjährigen Verfahren mit Planfeststellungsbeschluss vom 10. November 2023 den obligatorischen Rahmenbetriebsplan des beigeladenen Bergbauunternehmens zu. Diese Zulassung umfasst die Restgewinnung auf der bisherigen Tagebaufläche, die Gewinnung auf einer Erweiterungsfläche von etwa 16 ha sowie die Neuplanung der Wiedernutzbarmachung der insgesamt bergbaulich in Anspruch genommenen Fläche von etwa 50 ha.

Der 11. Senat hat den Eilantrag mit der Begründung abgelehnt, der Planfeststellungsbeschluss werde sich im Hauptsacheverfahren (OVG 11 A 7/23) voraussichtlich als rechtmäßig erweisen. Nach Auffassung des Senats durfte die Behörde dem Bergbauunternehmen eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung erteilen. Die naturschutzrechtlichen Belange, etwa zum Schutz eines beim Tagebau nistenden Uhu-Brutpaars, seien berücksichtigt. Hiervon ausgehend überwiege das Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses, weil eine Stilllegung des Tagebaus bis zur Entscheidung über die Klage Arbeitsplätze gefährden und den Betrieb des Bergbauunternehmens schädigen könne.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 15. Dezember 2023 – OVG 11 S 53/23 –

(c) OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2023

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