
Aachen, 23. Juni 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Aachen hat die erste gerichtliche Entscheidung zum Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2020 getroffen. Die 7. Kammer wies die Klage einer Krankenhausbetreiberin aus der Städteregion Aachen gegen die Zuweisung verschiedener Leistungsgruppen überwiegend ab und bestätigte damit wesentliche Teile der Krankenhausplanung des Landes.
Die Klägerin hatte die Zuweisung mehrerer zusätzlicher Leistungsgruppen begehrt. Nach Auffassung des Gerichts durfte das Land Nordrhein-Westfalen bei den Leistungsgruppen 12.1 (Bauchaortenaneurysma) und 14.2 (Endoprothetik Knie) die bislang behandelten Fallzahlen als maßgebliches Auswahlkriterium heranziehen. Studien belegten einen Zusammenhang zwischen höheren Fallzahlen und einer besseren Behandlungsqualität. Die ausgewählten Konkurrenzkrankenhäuser hätten jeweils deutlich mehr Eingriffe durchgeführt als die Klägerin.
Auch die begehrte Leistungsgruppe 25.1 (Neurochirurgie) wurde der Klinik nach Ansicht des Gerichts zu Recht nicht zugewiesen. Das Land habe bei seiner Auswahlentscheidung keine Fehler gemacht. Insbesondere habe eine konkurrierende Fachklinik für Kinder- und Jugendmedizin berücksichtigt werden dürfen. Aufgrund ihres Status als Fachklinik müsse sie nicht sämtliche Mindestkriterien erfüllen, die für andere Krankenhäuser gelten. Dass dieser Status im ursprünglichen Bescheid nicht ausdrücklich erwähnt worden sei, beruhe lediglich auf einem Versehen des Landes.
Hinsichtlich der Leistungsgruppe 24.1 (Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde) scheiterte die Klägerin bereits daran, dass sie nach Auffassung des Gerichts nicht nachweisen konnte, dass ihre Belegärzte über die erforderliche Qualifikation als Fachärzte für Phoniatrie verfügen.
Lediglich bei der Leistungsgruppe 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) erzielte die Klinik einen Teilerfolg. Da dieser Bereich derzeit vom Land neu beplant wird und eine erneute Auswahlentscheidung ansteht, erklärten die Beteiligten das Verfahren insoweit übereinstimmend für erledigt. Die Leistungen dürfen vorläufig weiter erbracht werden.
Mit dem Urteil stärkt das Verwaltungsgericht die neue Krankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Leistungen stärker bündeln und an Qualitätskriterien ausrichten soll. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Berufung hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu entscheiden.



