Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab Freitag, den 28. April 2023, 09:30 Uhr, im Sitzungssaal 18, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart unter dem Vorsitz von Dr. Roderich Martis ein Staatsschutzverfahren gegen einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen, dem vorgeworfen wird, die ausländische terroristische Vereinigung Hai´at Tahrir al-Sham“ (HTS) unterstützt und Terrorismus finanziert zu haben.

Die Anklage legt ihm zur Last, er habe in der Zeit von November 2017 bis Mai 2020 die HTS unterstützt, indem er einem Kämpfer in Syrien insgesamt 4.610,00 Euro zukommen lassen habe. Transferiert worden seien die Gelder über den in der Türkei aufhältlichen, mit Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. März 2022 unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilten A. (vergleiche Aktenzeichen 7 – 2 StE 8/21 – Oberlandesgericht Stuttgart). Bei dem Geld habe es sich teils um eigenes Vermögen, teils um Spenden Dritter gehandelt. Dass dieses jedenfalls auch dem Erwerb von Ausrüstungsgegenständen für den bewaffneten Kampf und dem Lebensunterhalt von Kämpfern gedient habe, habe der Angeklagte jedenfalls billigend in Kauf genommen.

Mit Beschluss vom 13. März 2023 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 11. Juli 2022 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

Quelle: OLG Stuttgart, Pressemitteilung vom 30. März 2023

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