Das Oberlandesgericht Dresden wird seit Jahresbeginn 2024 durch drei neue Richterinnen und Richter verstärkt:

Dr. Christoph Brückner wurde 1977 in Georgsmarienhütte geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er als Staatsanwalt und Richter in Chemnitz und Leipzig tätig. Es folgten Tätigkeiten in der Referendarausbildung und Abordnungen an das Sächsische Justizministerium, den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen und die Ernennung zum Staatsanwalt als Gruppenleiter. Seit Oktober 2021 ist er an das Oberlandesgericht Dresden abgeordnet und hier im 5. Zivilsenat tätig, außerdem als Projektgruppenleiter für das Projekt E-Akte.

Astrid Jaschinski wurde 1972 in Dresden geboren. Nach Beendigung ihrer Ausbildung arbeitete sie zunächst im Sächsischen Justizministerium und als Staatsanwältin und Richterin in Dresden und Kamenz. 2016 und 2017 war sie an das Oberlandesgericht Dresden abgeordnet. Von 2019 bis Oktober 2023 übte sie eine Lehrtätigkeit im Fachbereich Rechtspflege an der Hochschule Meißen aus. Astrid Jaschinski ist derzeit als Referatsleiterin im Justizministerium tätig und wird auch nach ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht bis auf weiteres dorthin abgeordnet bleiben.

Katharina Jäckel wurde 1981 in Dresden geboren, wo sie auch ihre juristische Ausbildung absolvierte. Ihre berufliche Tätigkeit in der Justiz begann sie 2009 zunächst beim Landgericht Berlin. 2011 wechselte sie zurück nach Sachsen und war seither als Richterin beim Landgericht, Amtsgericht und Sozialgericht in Dresden und als Referentin für Personalangelegenheiten im Sächsischen Justizministerium tätig. Ab 2021 war Katharina Jäckel Mitglied einer Strafkammer beim Landgericht Dresden. Sie wird vom 1. Januar 2024 an als Beisitzerin im 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts tätig sein.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, Dr. Leon Ross: „Wir freuen uns sehr über die neuen Kolleginnen und Kollegen, die über vielfältige Erfahrungen verfügen und mit ihrer ausgezeichneten fachlichen Kompetenz eine große Bereicherung für das Oberlandesgericht sind.«

(c) OLG Dresden, 03.01.2024

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