
Hannover, 4. Juni 2026 (JPD) Zum 1. Juni 2026 hat Niedersachsen die Amtstrachtverordnung geändert und das Tragen der Rechtspflegerrobe ausdrücklich normiert. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden damit nunmehr als Trägerinnen und Träger der Robe eindeutig in der Verordnung benannt. Zuvor war das Tragen bereits nach der Regelung für „sonstige Beamte“ rechtlich möglich, in der Praxis jedoch nicht durchgängig bekannt und teilweise auslegungsbedürftig.
Amtstrachtverordnung in Niedersachsen: Rechtspflegerrobe nun ausdrücklich geregelt
Mit der Anpassung soll nach Angaben der Beteiligten vor allem Rechtsklarheit geschaffen und die Stellung des Berufsstands innerhalb der Justiz sichtbarer gemacht werden. Der Verband der Rechtspfleger hatte sich seit längerer Zeit für eine entsprechende Klarstellung eingesetzt, um Auslegungsunsicherheiten zu beseitigen und die Funktion stärker hervorzuheben. Auch aus Sicht der Landesjustiz wurde damit die besondere Bedeutung der Rechtspflege im gerichtlichen Alltag unterstrichen.
Die niedersächsische Justizministerin unterstützte die Änderung mit dem Hinweis auf die eigenständige und weisungsfreie Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in zahlreichen Verfahren, darunter Nachlass-, Grundbuch- sowie Betreuungs- und Zwangsversteigerungssachen. Zur praktischen Umsetzung stehen den Gerichten Haushaltsmittel für die Anschaffung entsprechender Roben zur Verfügung, um die Nutzung im Dienst zu ermöglichen.
In der Praxis wurden nach Angaben des Verbandes bereits erste Verfahren unter Tragen der Robe durchgeführt. Diese Entwicklung sei überwiegend positiv aufgenommen worden, auch von Verfahrensbeteiligten wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Bei einem Termin im Amtsgericht Hannover Mitte Mai 2026 waren Vertreter des Berufsstands, der Justizverwaltung und der Justizpraxis zusammengekommen, um die Änderung und ihre praktische Umsetzung zu erörtern.
Mit der Verordnungsänderung wird eine langjährige Forderung des Berufsverbands umgesetzt. Sie soll nach Angaben der Beteiligten die Sichtbarkeit des Berufsbilds stärken und die funktionale Rolle der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger innerhalb der Justiz deutlicher nach außen abbilden.






