
Chemnitz, 16. Juli 2026 (JPD). Die verurteilte Marla Svenja Liebich ist am 15. Juli zunächst in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz aufgenommen und anschließend in die Justizvollzugsanstalt Zeithain verlegt worden. Nach Angaben des sächsischen Justizministeriums entschied die Anstaltsleitung nach Abwägung der maßgeblichen Umstände, dass eine Unterbringung in Chemnitz nicht erfolgen könne.
Liebich verbüßt eine rechtskräftige Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Amtsgericht Halle hatte sie am 13. Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskriegs, übler Nachrede und Beleidigung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte als Vollstreckungsbehörde um die Aufnahme ersucht.
Unterbringung nach Einzelfallprüfung
Die ursprüngliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Chemnitz ergab sich nach Ministeriumsangaben aus dem formalen Geschlechtseintrag und dem sächsischen Vollstreckungsplan. Bei der konkreten Unterbringung transgeschlechtlicher Gefangener seien jedoch deren Persönlichkeit und Bedürfnisse, das Vollzugsziel sowie die Sicherheit und Ordnung der Anstalt zu berücksichtigen.
Nach § 10 des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes werden Gefangene unterschiedlichen Geschlechts grundsätzlich getrennt untergebracht. Von diesem Grundsatz kann nach einer Einzelfallprüfung abgewichen werden. Die Entscheidung trifft die jeweilige Anstaltsleitung.
Weitere Angaben zu den konkreten Gründen der Verlegung machte das Ministerium unter Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht.






