Die Strafkammer 1 des Landgerichts Stendal hat die Anklage gegen Stephan B. wegen Geiselnahme zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. 

Der als „Halle-Attentäter“ bekannt gewordene Angeklagte verbüßte nach seinem Anschlag vom 9. Oktober 2019 zunächst in der Justizvollzugsanstalt Burg eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft ihm vor, am 12. Dezember 2022 in den Abendstunden mehrere Vollzugsbeamte unter Bedrohung mit einem selbst gebastelten Schussapparat genötigt zu haben, ihm diverse Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Der Angeklagte soll bis vor die Kfz-Schleuse vorgedrungen sein, wo sein Ausbruchsversuch aber wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte.

Die Anklage lautet auf Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, muss der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren rechnen.

Der Prozess beginnt am 25. Januar 2023. Die Hauptverhandlung findet jedoch nicht im Landgericht Stendal statt, sondern im besonders gesicherten Saal C24 im 3. OG des Landgerichts Magdeburg, Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, der bereits aus Anlass des ersten Verfahrens gegen Stephan B. hergerichtet wurde.

(c) LG Stendal, 04.12.2023

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