Die zweite Zivilkammer des Bremer Landgerichts hat am 09.11.2023 in vier Entscheidungen Berufungen des Immobilienkonzerns Vonovia SE gegen amtsgerichtliche Urteile zurückgewiesen. In den zugrundeliegenden Entscheidungen hatte das Amtsgericht jeweils Mietern Recht gegeben, die sich gegen Mieterhöhungen des Immobilienkonzerns infolge von energetischen Modernisierungsmaßnahmen zur Wehr gesetzt hatten. Zur Begründung hat die Kammer unter anderem ausgeführt, dass sich in zwei der Fälle infolge des Umbaus tatsächlich kein Energieeinsparungseffekt feststellen ließ. Die Kammer hat in beiden Fällen mit Hilfe eines Sachverständigen vielmehr festgestellt, dass in den fünf Jahren seit der Sanierung mehr Energie verbraucht wurde als zuvor, da die neuen Heizungsanlagen schlichtweg falsch eingestellt wurden. In zwei weiteren Fällen wurden nach der Begründung der Kammer keine Vergleichsverbrauchswerte aus den Vorjahren vor der jeweiligen Maßnahme vorgelegt. So konnte der Gerichtssachverständige nicht feststellen, ob durch die Sanierung tatsächlich Energie eingespart wird. Deshalb waren auch hier die Modernisierungsmieterhöhung im Ergebnis erfolglos.

Bereits am 12.10.2023 und am 02.11.2023 hatte die Kammer in zwei weiteren Verfahren Berufungen der Vonovia SE gegen amtsgerichtliche Entscheidungen zurückgewiesen.

(c) LG Bremen, 15.11.2023

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