Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41-jährigen Angeklagten vor, am Morgen des 15.09.2023 im Bereich der Vegesacker Straße/Helgolander Straße in Bremen zwischen zwei parkenden Fahrzeugen mit einemMesser mit einer Klingenlänge von 15,5 cm auf seine von ihm getrenntlebende Ehefrau gewartet und sich sodann vor sie gestellt zu haben. Hierbei soll der Angeklagte geäußert haben, dass der Todesengel nun kommen würde. Die Geschädigte soll bei dem Versuch wegzulaufen, zu Boden gefallen sein. Dort soll der Angeklagte die Geschädigte nach unten gedrückt und wiederholt auf sie eingestochen haben. Durch das Dazwischentreten von Zeugen soll der Angeklagte kurzzeitig von der Geschädigten abgelassen, sodann aber noch gegen ihren Kopf getreten haben. Nachdem einer der Zeugen das von dem Angeklagten weggeworfene Messer an sich genommen habe, habe der Angeklagte dieses nicht mehr ergreifen können und sich vom Tatort entfernt.

Die Geschädigte soll u.a. multiple Schnittwunden im Gesicht und an den Händen und Armen, eine Kiefergelenkluxation, sowie einen offenen Bruch des linken Knöchels und eine Stichverletzung an der Innenseite des linken Oberschenkels mit Verletzung von Sehnen und einer lebensbedrohlichen Blutung erlitten haben.

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