Am gestrigen Tag haben Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Bernd Scheiff sowie als Vertreter der Auftragnehmergemeinschaft Herr Volker Müller, Geschäftsführer der GWG, und Herr Josef B. Rotthoff, Gesellschafter von JBR – Partner, in der Bibliothek des Oberlandesgerichts Köln den Projektvertrag betreffend den Bau eines Prozessgebäudes für das Landgericht Bonn unterzeichnet. An der Unterzeichnung nahmen teil Leitender Ministerialrat Detlef Heinrich (Ministerium der Justiz NRW), Präsident des Landgerichts Bonn, Dr. Stefan Weismann, sowie Direktor des Amtsgerichts Siegburg, Ulrich Feyerabend.


Die zunehmende Anzahl sogenannter Cum – Ex – Wirtschaftsstrafverfahren bei dem Landgericht Bonn hat einen deutlichen Mehrbedarf an kurzfristig zur Verfügung stehender Saalfläche ausgelöst. Angesichts mangelnder Verfügbarkeit von Grundstücksflächen im unmittelbaren Umfeld des in der Innenstadt gelegenen Standorts des Landgerichts Bonn erfolgt die Errichtung eines neuen Prozessgebäudes auf dem heutigen Parkplatz des – verkehrstechnisch sehr gut angebundenen – Amtsgerichts Siegburg.


Die neuen Saalflächen sollen bereits im Jahr 2024 zur Verfügung stehen; der sich daraus ergebende ehrgeizige Zeitplan soll durch ein besonderes Investoren-Modell sichergestellt werden: Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Köln, gestattet der Justiz, auf dem Grundstück des Amtsgerichts Siegburg ein Prozessgebäude zu errichten und zu betreiben.


Diese hat heute auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung den Auftrag für die Errichtung und den Betrieb des Gebäudes an die Auftragnehmergemeinschaft als Unternehmen der Privatwirtschaft vergeben.
Deren Planungen haben die Justiz in jeder Hinsicht überzeugt. „Der Entwurf wird den Anforderungen in besonderer Weise gerecht; er ist leicht und transparent und entspricht damit auch architektonisch dem Leitbild einer offenen und modernen Justiz. Besonders freue ich mich, dass wir einen Vertragspartner gefunden haben, der sich trotz der schwierigen globalen Rahmenbedingungen auf solch einen fordernden Zeitplan eingelassen hat“, so Präsident des Oberlandesgericht Dr. Scheiff.


Das Raumprogramm des – mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwa 43 Millionen Euro anzusetzenden – Komplexes umfasst drei Säle mit einer Gesamtnettoraumfläche von 740 m². Hinzu kommen eine Vorführstelle und die dem Saalbetrieb dienenden Funktionsräume; die über das
Raumprogramm definierte Programmfläche umfasst damit insgesamt etwa 1.310 m².

Quelle: Oberlandesgericht Köln, Pressemitteilung vom 18. Oktober 2022

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