
Kempten (Allgäu), 13. Oktober 2026 (JPD) – Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kempten hat einen 53-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte seine Frau am 12. Mai 2026 nach monatelangen Streitigkeiten über die Trennung in der gemeinsamen Wohnung angegriffen und mehrere Minuten lang gewürgt.
Die Kammer sah einen Tötungsvorsatz als erwiesen an. Entscheidend waren insbesondere die Aussagen der Ehefrau sowie eines Zeugen, der den Angeklagten von der bereits bewusstlosen Frau wegziehen musste. Die Einlassung des Angeklagten, er habe seine Frau nicht töten wollen, überzeugte das Gericht nicht.
Strafmildernd berücksichtigte die Kammer eine gutachterlich festgestellte verminderte Schuldfähigkeit, einen von der Geschädigten akzeptierten Täter-Opfer-Ausgleich sowie den Umstand, dass die Tat im Versuchsstadium blieb. Hinzu kamen ein Teilgeständnis und die bisherige Straffreiheit des Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe beantragt, die Verteidigung drei Jahre und sieben Monate.
Der Haftbefehl bleibt bestehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.



