
Potsdam, 13. Oktober 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Klage der AfD Brandenburg gegen Aufsichtsmaßnahmen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg abgewiesen. Streitgegenstand war ein mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellter Wahlwerbespot zur Landtagswahl 2024, der über soziale Medien verbreitet worden war.
Die Medienanstalt hatte den Spot wegen pauschal diskriminierender Darstellungen als entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft und angeordnet, dass er ohne ausreichenden Schutz für unter 16-Jährige nicht weiter zugänglich gemacht werden dürfe.
Die 11. Kammer folgte der Bewertung der Kommission für Jugendmedienschutz. Der Spot sei geeignet, diskriminierende Einstellungen bei Minderjährigen zu fördern. Das Gericht sah die Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und des Parteienprivilegs als verhältnismäßig an.
Das von der AfD angeführte Berichterstattungsprivileg greife nicht. Zudem habe der erst vier Monate nach der Landtagswahl untersagte Spot nicht mehr dem besonderen Schutz der Wahlwerbung unterlegen.
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.
VG Potsdam, Urteil vom 12. Oktober 2026 – VG 11 K 284/25



