„Hass ist eine der schlimmsten Verhaltensformen in der Gesellschaft und unter keinen Umständen zu dulden. Denn aus Hass entwickelt sich brutale Kriminalität. Gerade in der jetzigen Zeit, in der der Antisemitismus in Deutschland wieder zunehmend aufflammt, ist es gut, dass wir in der Justiz bereits gerüstet sind. Seit anderthalb Jahren gibt es bei der Generalstaatsanwaltschaft den Antisemitismusbeauftragten Oberstaatsanwalt Marco Henke. Seine Rolle im Kampf gegen Antisemitismus wird in naher Zukunft noch gewichtiger werden. Denn die antisemitischen Straftaten, die derzeit in Deutschland begangen wurden und werden, sind zeitverzögert Ermittlungssachen der Staatsanwaltschaften. Die Hauptaufgabe des Antisemitismusbeauftragten ist es, aktuelle Entwicklungen und neue Strukturen im Phänomenbereich zu analysieren und Handlungsstrategien zur strafrechtlichen Bekämpfung abzuleiten. Hierbei arbeitet er eng mit den entsprechenden Kontaktstellen in Mecklenburg-Vorpommern und im Bundesgebiet zusammen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt in Rostock.

„Dass antisemitische Straftaten konsequent verfolgt werden, steht im besonderen öffentlichen Interesse. Unsere Staatsanwaltschaften sind gut aufgestellt. Die Sonderdezernate der Staatsanwaltschaften im Bereich der Hasskriminalität leisten hervorragende Arbeit. Geprüft wird derzeit bundesweit unter Hochdruck, ob die Gesetzeslage Lücken im Kampf gegen Antisemitismus aufweist. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vor wenigen Wochen in Berlin haben wir eine Resolution beschlossen, dass alle Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zu dem Angriff der Hamas auf Israel sehr genau verfolgt werden. Im Hinblick auf das Existenzrecht Israels und den Schutz jüdischen Lebens wie auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland darf sich keine Schutzlücke offenbaren. Hass und damit auch Antisemitismus müssen bekämpft werden“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Antisemitischen Straftaten gilt es, entschieden entgegenzutreten. Im Rahmen der Arbeitstagung des Generalbundesanwalts mit den Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälten Mitte November in Karlsruhe haben meine Kolleginnen und Kollegen und ich uns deshalb unter anderem auch über diesen Phänomenbereich ausgetauscht. Positiv hervorheben möchte ich, dass die Antisemitismusbeauftragen aller Generalstaatsanwaltschaften in engem Kontakt stehen und sich bei der strafrechtlichen Bewertung entsprechender Sachverhalte dezidiert abstimmen.“

(c) JM M-V, 01.12.2023

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