Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat gegen einen südbayerischen Zahnarzt wegen Abrechnungsbetrugs in 20 Fällen Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben. Dabei soll der Zahnarzt bandenmäßig gehandelt haben. Schaden laut Anklageschrift: über 19 Millionen Euro.

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) geht in ihrer Anklage aufgrund der Ermittlungen davon aus, dass der Zahnarzt in 20 Quartalsabrechnungen in den Jahren 2013 bis 2017 nicht abrechenbare ärztliche Leistungen abgerechnet hat, und zwar bandenmäßig zusammen mit weiteren Zahnärzten und Verwaltungsangestellten.

Zentraler Vorwurf der Anklage ist, dass mehrere Zahnkliniken in Südbayern nach außen in Form von Praxisgemeinschaften, also als Zusammenschluss von Zahnärzten in freier Praxis, betrieben worden sein sollen, obwohl dies nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach. Tatsächlich sollen die weiteren Zahnärzte Angestellte des Angeschuldigten gewesen sein. Dies würde nach Auffassung der ZKG wegen eines Missbrauchs der Kooperationsform dazu führen, dass sämtliche zahnärztlichen Leistungen nicht hätten abgerechnet werden können, dass also keine Zahlungsansprüche gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern (KZVB) entstanden sind.

Zusätzlich soll der angeklagte Zahnarzt Leistungen für eigene ärztliche Leistungen abgerechnet haben, obwohl er selbst nicht mehr als Zahnarzt tätig gewesen sein soll.

Durch dieses Vorgehen soll bei der KZVB ein Schaden von insgesamt über 19 Millionen Euro entstanden sein.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Anzeige eines angestellten Arztes bei der Polizei. Später folgte auch eine Anzeige der KZVB.

Im Ermittlungsverfahren, das in enger Zusammenarbeit mit dem Fachkommissariat K3 der Kriminalpolizeiinspektion Kempten (Allgäu) geführt wurde, äußerte sich der Arzt nicht zu den Vorwürfen.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Angeschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.

Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG): Die ZKG ist bayernweit zuständig für im Zusammenhang mit der Berufsausübung begangenen Korruptions- und Vermögensstraftaten von Angehörigen der Heilberufe, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen.

Die Zuständigkeit der ZKG umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von ihr geführten Verfahren nimmt die Zentralstelle auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.

(c) GenStA Nürnberg, 25.01.2024

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