Unter anderem, weil er ein neunjähriges Mädchen auf einer Chat-Plattform mehrfach zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben soll, befindet sich ein 22-jähriger Mann aus dem Landkreis Dachau nach Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck und des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) seit dem 9. Mai 2023 in Untersuchungshaft.
Ihm wird zum einen vorgeworfen, zwei kinderpornographische Bilder in einen Cloud-Dienst geladen zu haben. Zum anderen soll er auf einer speziell für Kinder entwickelten Chat- Plattform über mehrere Monate versucht haben, ein neunjähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen an sich sowie zur Fertigung von Nacktbildern zu bewegen. Der deutsche Staatsangehörige ist nach Mitteilungen eines Online-Dienstes in den Fokus der Ermittler geraten.
Bereits Anfang Mai wurde von den Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck die Wohnung des Mannes durchsucht und umfangreiches Beweismittel sichergestellt. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wurde der Beschuldigte zunächst wieder entlassen. Unmittelbar danach soll er allerdings versucht haben, sich wieder Zugriff auf von den Ermittlungsbehörden vorläufig gesicherte Accounts zu verschaffen. Zwischenzeitlich wurde bei einer ersten Sichtung durch die Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck auch der Chatverlauf mit der Neunjährigen entdeckt. Die Spezialstaatsanwälte des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet beantragten darauf- hin unverzüglich einen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr, der vom zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bamberg erlassen wurde. Da der Mann bereits im Juli 2022 wegen einschlägiger Delikte verurteilt worden war, besteht zusätzlich der Haftgrund der Wiederholungsgefahr.
Die Ermittlungen des ZKI und der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und wegen Besitzes kinder- pornographischer Inhalte dauern an. Derzeit wird das sichergestellte Beweismaterial von Experten ausgewertet. Weitere Einzelheiten zum Stand des Ermittlungsverfahrens können zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Pressemitteilung vom 16. Mai 2023