In dem Ermittlungsverfahren der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, in dem in der Nacht vom 7. auf den 8. Januar 2023 auf richterliche Anordnung Wohnräume in Castrop-Rauxel durchsucht worden sind, wird Folgendes mitgeteilt:
Gegen die Beschuldigten, den 32-jährigen M. J. und den 25-jährigen J. J., die jeweils iranische Staatsangehörige sind und bei denen es sich um Brüder handelt, hat das Amtsgericht Dortmund am 8. Januar 2023 antragsgemäß Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Ihnen wird u.a. vorgeworfen, miteinander verabredet zu haben, einen islamistisch motivierten Anschlag zu begehen, indem sie sich Giftstoffe – Cyanid und Rizin –beschaffen wollten, um mit diesen eine unbestimmte Anzahl von Personen zu töten.

Danach besteht gegen die Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der dringende Tatverdacht der Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich einem Mord, gem. § 30 StGB i.V.m. § 211 StGB.


Die Verabredung zu einem Mord wird mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu fünfzehn Jahren bestraft.


In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.


Weitere Ermittlungen haben überdies ergeben, dass der 32-jährige Beschuldigte über zwei Garagen im Hinterhof eines Hauses in Castrop-Rauxel verfügt, die derzeit durchsucht werden. Hierbei ist u.a. die Analytische Task Force der Feuerwehr im Einsatz, die einen sicheren Umgang mit ggf. aufzufindenden gefährlichen Stoffen gewährleistet.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Pressemitteilung vom 9. Januar 2023

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