Die Bundesanwaltschaft hat gestern (13. Juni 2022) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni

2022

den deutschen Staatsangehörigen Aleem N.

in Römerberg durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Der Einsatz erfolgte in Koordination mit Ermittlungsbehörden in der Schweiz. Dort kam es zeitgleich zu Festnahmen und Durchsuchungen gegen drei weitere Beschuldigte durch die Schweizer Bundesanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft Winterthur (vgl. Medienmitteilung der Schweizer Bundesanwaltschaft vom 14. Juni 2022, abrufbar unter: Medienmitteilungen (bundesanwaltschaft.ch))

Der Beschuldigte Aleem N. ist der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a i.V.m. § 89a Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB) sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last

gelegt:

Aleem N. ist seit langem Anhänger jihadistischer und radikalislamischer Ideen.

Mitte September 2020 reiste er von Deutschland aus in die Türkei, um von dort weiter nach Syrien zu gelangen. In Syrien wollte der Beschuldigte sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS“) anschließen, sich von dieser militärisch ausbilden lassen und sodann an Kampfhandlungen oder terroristischen Anschlägen mitwirken. Hierzu kam es jedoch nicht. Vielmehr kehrte der Beschuldigte Ende Oktober 2020 nach Deutschland zurück.

Spätestens ab April 2021 gliederte sich Aleem N. von Deutschland aus in den IS ein und übte umfangreiche Propagandatätigkeiten für die Vereinigung aus. Seine Aufgabe bestand vor allem darin, offizielle Texte, Videos oder Audiobotschaften des IS aus dem Arabischen ins Deutsche zu übersetzen und auf verschiedenen Kanälen des Messenger-Dienstes Telegram im deutschsprachigen Raum zu verbreiten.

Der IS betrachtet derartige Tätigkeiten als gleichwertig mit der unmittelbaren Beteiligung am gewaltsamen Jihad. Daneben unterzog sich Aleem N. wahrscheinlich im Spätherbst 2021 einer telefonischen Befragung durch Verantwortliche des IS.

Zweck dieser Befragung war die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Beschuldigten, da dieser sich abermals vorgenommen hatte, in Operationsgebiete des IS zu reisen. Ein solcher Versuch scheiterte im Januar 2022 erneut.

Aleem N. wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 14. Juni 2022

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