Die Bundesanwaltschaft hat am 17. März 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den türkischen Staatsangehörigen Ali D. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a und b WaffG) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Ali D. begann, seiner türkisch-nationalistischen Gesinnung folgend, spätestens im August 2018 damit, in Deutschland Informationen über Mitglieder und Unterstützer der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) sowie der Bewegung des islamischen Predigers Gülen zu sammeln, um diese an türkische Nachrichtendienste weiterzuleiten. In der Folgezeit übermittelte Ali D. Informationen über drei deutsche Staatsangehörige an die Geheimdienste, wobei er eine Person für ein Mitglied der PKK hielt und zwei Personen der Gülen-Bewegung nahestanden. Zu drei weiteren Personen sammelte er ebenfalls zur Weiterleitung bestimmte Informationen. Um Gleichgesinnte für Ausspähmaßnahmen zu gewinnen, trainierte der Angeschuldigte auf Schießständen in Deutschland. So gelang es ihm, eine Person als Informanten anzuwerben, von der er im September 2021 auch Munition für einen gemeinsamen Besuch eines Schießstandes kaufte. Eine im März 2021 erworbene Schreckschusspistole trug der Angeschuldigte bei einer Autofahrt bei sich, um seinem Auftreten als Kontaktperson türkischer Nachrichtendienste in seinem Umfeld mehr Gewicht verleihen zu können.

Der Angeschuldigte wurde am 17. September 2021 in Düsseldorf vorläufig festgenommen. Seit dem 18. September 2021 befindet er sich in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Düsseldorf und seit dem 8. November 2021 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Das Ermittlungsverfahren wurde am 29. September 2021 durch den Generalbundesanwalt übernommen.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 13. April 2022

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