LNG-Terminal auf Rügen: Gemeinde Binz scheitert vor Bundesverwaltungsgericht

Leipzig, 16. September 2026. Die Gemeinde Ostseebad Binz ist mit ihrer Klage gegen die Genehmigung für das LNG-Terminal im Hafen Mukran auf Rügen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage als unzulässig ab.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hatte im April 2024 die Errichtung und den bis Ende 2043 befristeten Betrieb des Terminals genehmigt. Die Anlage besteht aus zwei schwimmenden Einheiten zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas.

Binz hatte gegen die Genehmigung Widerspruch eingelegt und insbesondere Sicherheitsrisiken durch den Betrieb des Terminals geltend gemacht. Einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im Juni 2024 abgelehnt. Auch der Widerspruch blieb erfolglos.

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zeigte die Gemeinde nicht hinreichend auf, dass sie durch das Vorhaben möglicherweise in eigenen Rechten verletzt sein könnte. Schutzobjekte wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen von Binz lägen weit außerhalb des ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands zum LNG-Terminal.

Auch mögliche weiterreichende Folgen eines Störfalls im Hafenbereich seien nicht ausreichend dargelegt worden. Das nächstgelegene beplante Gebiet der Gemeinde Binz liegt nach Angaben des Gerichts mehr als 1,5 Kilometer vom Terminal entfernt.

Az.: 7 A 6.25

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