Freispurch im Fall „Historische S-Bahn“ rechtskräftig

Leipzig, 15. Juni 2026 (JPD) Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Nebenklägers gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Damit ist der Freispruch eines Angeklagten vom Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs in fünf Fällen sowie des Besitzes kinderpornographischer Inhalte rechtskräftig geworden. Das Landgericht hatte den Angeklagten am 17. Juli 2025 freigesprochen.

Dem Verfahren lagen Vorwürfe zugrunde, der Angeklagte habe in den Jahren 1997 bis 2000 einen damals elf bis dreizehn Jahre alten Nebenkläger mehrfach sexuell missbraucht. Beide hatten sich über den Berliner Verein „Historische S-Bahn“ kennengelernt und waren trotz eines Altersunterschieds von rund 20 Jahren über ein gemeinsames Hobby verbunden. Der Nebenkläger erstattete im Jahr 2024 Strafanzeige; bei einer Durchsuchung wurden im Keller des Angeklagten CDs mit kinderpornographischem Inhalt aufgefunden.

BGH bestätigt Freispruch im Verfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs

Das Landgericht Berlin I hatte die Angaben des Nebenklägers nach umfassender Beweiswürdigung als nicht tragfähig bewertet. Es gelangte zu dem Ergebnis, der Angeklagte habe die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen und sei zu Unrecht belastet worden. Die Aussage des Nebenklägers sei in sich widersprüchlich und teilweise durch die Einlassungen des Angeklagten sowie weitere Beweismittel widerlegt worden.

Hinsichtlich der sichergestellten kinderpornographischen Inhalte hielt das Landgericht es für möglich, dass diese im Keller des Angeklagten deponiert worden seien. Der Bundesgerichtshof stellte im Revisionsverfahren keinen Rechtsfehler fest und verwarf das Rechtsmittel des Nebenklägers. Damit ist der Freispruch des Landgerichts rechtskräftig.

Vorinstanz: Landgericht Berlin I, Urteil vom 17. Juli 2025 – 517 KLs 16/24.

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