Cold Case von 1978: Schweinfurter Mordurteil wegen ausgeschlossener Richterin aufgehoben

Karlsruhe, 24. Juni 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt gegen einen ehemaligen US-Soldaten wegen eines Tötungsdelikts aus dem Jahr 1978 aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe beanstandeten, dass die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer aufgrund ihrer früheren Tätigkeit bei der Generalstaatsanwaltschaft in derselben Sache von der Mitwirkung ausgeschlossen gewesen sei (Urteil vom 24. Juni 2026, Az. 1 StR 594/25).

Das Landgericht Schweinfurt hatte den Angeklagten am 29. Juli 2025 wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts unterhielt der Angeklagte, ein ehemaliger Soldat der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, eine außereheliche Beziehung zu der später getöteten Frau. Am 20. April 1978 soll es zwischen beiden zu einem Streit gekommen sein. Die Frau habe dem Angeklagten wahrheitswidrig erklärt, von ihm schwanger zu sein, und gedroht, dessen Ehefrau über die Beziehung und die angebliche Schwangerschaft zu informieren. Um dies zu verhindern, habe sich der Angeklagte entschlossen, die Frau zu töten. Er soll mehrfach mit einem Stichwerkzeug auf sie eingestochen haben. Das Opfer verblutete innerhalb weniger Minuten.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch nicht wegen Fehlern bei der Beweiswürdigung oder der rechtlichen Bewertung der Tat auf. Ausschlaggebend war vielmehr ein Verfahrensfehler. Die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer war zuvor als Beamtin der Generalstaatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren des Angeklagten mit derselben Strafsache befasst gewesen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs war sie deshalb kraft Gesetzes von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Der Fall muss nun erneut verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Würzburg zurück.

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