
Karlsruhe, 1. Juli 2026 (JPD). Richter am Bundesgerichtshof Dr. Johannes Berg ist zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt worden. Die Ernennung erfolgte durch den Bundespräsidenten.
Der 56-jährige Jurist begann seine Laufbahn nach Abschluss der juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg im Februar 1999 im höheren Justizdienst des Freistaats Bayern. Während seiner Proberichterzeit war er zunächst der Staatsanwaltschaft Coburg zugewiesen, wo er im August 2000 zum Staatsanwalt ernannt wurde.
Ein Jahr später wechselte Berg als Richter am Amtsgericht an das Amtsgericht Kronach. Von Oktober 2005 bis Oktober 2008 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet, anschließend bis Ende November 2009 an das Oberlandesgericht Bamberg. Im Dezember 2009 wurde er bei der Staatsanwaltschaft Coburg zum Staatsanwalt als Gruppenleiter befördert. Im Juli 2013 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht beim Oberlandesgericht Bamberg.
Seit dem 1. September 2016 ist Berg Richter am Bundesgerichtshof. Dort gehörte er dem 3. Strafsenat an. Dieser ist neben allgemeinen Revisionen aus bestimmten Oberlandesgerichtsbezirken insbesondere für Revisionen und Beschwerden in Staatsschutz- und Völkerstrafsachen zuständig. Seit dem 1. April 2021 war Berg stellvertretender Vorsitzender dieses Senats und als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.
Darüber hinaus war Berg von Januar 2020 bis März 2021 Mitglied des Kartellsenats. Seit Januar 2018 gehört er außerdem als Vertreter der beisitzenden Mitglieder dem Senat für Patentanwaltssachen an.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Berg nun den Vorsitz des neu gebildeten 7. Strafsenats in Leipzig übertragen. Der Senat ist seit dem 1. Juli 2026 für strafrechtliche Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart zuständig.





