
Leipzig, 15. Mai 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines wegen versuchten Mordes an seinen drei Kindern verurteilten Mannes verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 2. Oktober 2025 rechtskräftig. Der 5. Strafsenat bestätigte mit Beschluss vom 6. Mai 2026 keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Dieser war zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts wollte der Angeklagte im November 2024 sowohl seine drei Kinder als auch sich selbst töten, nachdem sich seine Ehefrau von ihm getrennt hatte. Er setzte die vier, sechs und neun Jahre alten Kinder in sein Auto und leitete über einen mit dem Auspuff verbundenen Schlauch Abgase in den Innenraum. Während der Tatausführung ließ er die Kinder zur Ablenkung auf Tablets spielen. Er ging davon aus, dass alle Beteiligten an einer Abgasvergiftung sterben würden.
Nach etwa einer halben Stunde bemerkten Nachbarn das Geschehen und griffen ein, wodurch die Tat beendet wurde. Die Kinder blieben körperlich unverletzt. Das Landgericht nahm drei tateinheitliche Fälle des versuchten Mordes an und ging von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. Hintergrund waren eine starke Alkoholisierung sowie eine festgestellte Anpassungsstörung des Angeklagten.
Der Bundesgerichtshof bestätigte die rechtliche Würdigung der Vorinstanz. Das Urteil des Landgerichts Zwickau ist damit rechtskräftig.




