BGH bestätigt 13 Jahre Haft wegen Totschlags und versuchten Mordes in Rietze

Karlsruhe, 9. September 2026 (JPD) Die Verurteilung eines Mannes wegen versuchten Mordes und Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren ist rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim verworfen. Die rechtliche Überprüfung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit (Beschluss vom 2. September 2026, Az. 6 StR 267/26).

Nach den Feststellungen des Schwurgerichts erschlug der Angeklagte am 28. Februar 2025 seine frühere Lebensgefährtin in deren Wohnung mit einem Metallrohr. Bereits einige Wochen zuvor hatte er demnach versucht, die Frau mit Rattengift zu töten. Dieser erste Tötungsversuch scheiterte.

BGH verwirft Revision

Der Angeklagte wandte sich mit der Sachrüge gegen seine Verurteilung. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des BGH fand bei der Überprüfung des Urteils jedoch keinen Rechtsfehler zu dessen Nachteil und verwarf die Revision.

Damit ist die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren rechtskräftig.

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