Die Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza hat gestern, den 22. August 2022, das Landgericht Osnabrück besucht.

Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten des Landgerichts Dr. Thomas Veen betonte die Niedersächsische Justizministerin, dass sie gerne zu Besuch an das Landgericht Osnabrück komme. Die Gepflogenheiten und Abläufe am Landgericht Osnabrück kennt die Niedersächsische Justizministerin noch aus ihrer Tätigkeit als Richterin. Sie war unter anderem seit dem Jahr 2001 Vorsitzende Richterin am Landgericht Osnabrück, bevor sie im Jahr 2007 zur Direktorin des Amtsgerichts Bersenbrück ernannt wurde.

Im Rahmen einer Diskussionsrunde, an der auch Vertreter der Verwaltung des Landgerichts Osnabrück teilnahmen, wurde unter anderem die Belastung im Strafbereich erörtert. Einigkeit bestand zwischen den Beteiligten, dass die nach dem Personalbedarfsberechnungssystem, kurz: PEBB§Y, den Kammern zugesprochenen Arbeitsminuten nur bedingt der tatsächlichen Belastung entsprechen würden. Insbesondere in den zunehmend komplexer werdenden Verfahren der organisierten Kriminalität, den sogenannten OK-Verfahren, habe die Vergangenheit gezeigt, dass die den Kammern zugesprochenen Arbeitsminuten den tatsächlichen Arbeitsumfang nicht widerspiegeln, so der Vizepräsident des Landgerichts Osnabrück Axel Eichmeyer. Auch die Belastung in den Zivilkammern wurde vor dem Hintergrund der Forderung nach einer Erhöhung der Streitwertgrenze, die Gegenstand einer Podiumsdiskussion vor dem Amtsgericht Meppen im Juni dieses Jahres war, kontrovers diskutiert. Durch die Erhöhung der Streitwertgrenze soll dem Rückgang von Zivilverfahren bei den Amtsgerichten entgegengewirkt werden. Als Alternative hierzu wurde eine Aufteilung von Zivilverfahren zwischen den Amts- und Landgerichten nach den „Katalogverfahren“ der Regelungen zu § 348 ZPO sowie § 71 GVG in den Raum gestellt.

Anschließend wurde der Niedersächsischen Justizministerin die im Mai installierte Video- und Audioanlage im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Osnabrück vorgeführt, die eine Präsentation an einer für alle Beteiligten sichtbaren Leinwand durch sämtliche Verfahrensbeteiligte ermöglicht.

Zuletzt erfolgte im Rahmen eines öffentlichen Pressetermins ein Erfahrungsbericht des regionalen Sicherheitsteams, welches seit dem Jahr 2019 bei dem Landgericht Osnabrück besteht. Ziel des Regionalen Sicherheitsteams ist es, zumindest einmal in der Woche bei jedem Amtsgericht im Bezirk eine anlassunabhängige Einlasskontrolle durchzuführen beziehungsweise die beteiligten Gerichte bei besonderen Anlässen im Sicherheitsbereich zu unterstützen. Hierzu wurde der Wachtmeisterdienst um insgesamt fünf Personen verstärkt. Da Einlasskontrollen von 2 Personen durchzuführen sind, konnte allein die personelle Verteilung der neuen Stellen auf die einzelnen Gerichte den Zweck des Regionalen Sicherheitsteams nicht erfüllen. Daher wurde das bei dem Landgericht Osnabrück angesiedelte Regionale Sicherheitsteam gegründet. Aufgrund der Durchführung anlassunabhängiger Einlasskontrollen hat sich die Anzahl sichergestellter Gegenstände, wie zum Beispiel Messer, Schlagringe, Elektroschocker, seit dem Jahr 2019 erheblich verringert. Auch die Expertise der beteiligten Wachtmeisterinnen und Wachtmeister beim Auffinden mitgeführter Gegenstände ist durch die vermehrte Anzahl von Kontrollen aber auch den überregionalen Erfahrungsaustausch erheblich gestiegen. Die Zahlen sprechen für sich, so der Leiter des Regionalen Sicherheitsteams Alldo Hertramph. Die Niedersächsische Justizministerin betonte, dass Gerichte als öffentliche Gebäude grundsätzlich frei zugänglich seien. Aber eine Öffentlichkeit sei nur dann möglich, wenn die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet sei, so die Niedersächsische Justizministerin.


Zum Abschluss wurde im Eingangsbereich des Landgerichts Osnabrück die Kontrolle von Besucherinnern und Besuchern erläutert.

Quelle: Landgericht Osnabrück, Pressemitteilung vom 23. August 2022

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