Der Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart Jürgen Gneiting tritt zum 1. Juli 2024 nach 30 Jahren im Dienst der baden-württembergischen Justiz in den Ruhestand. Seit 2011 leitete er das Arbeitsgericht in Stuttgart. Im Rahmen einer Feierstunde wurde er von Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges verabschiedet.

Ministerin Marion Gentges sagte: Mit Jürgen Gneiting geht eine Führungskraft in den wohlverdienten Ruhestand, der sich nicht nur mit einer hohen fachlichen und herausragenden Führungskompetenz hervorgetan hat, sondern dem auch die Arbeitsgerichtsbarkeit immer am Herzen lag. Doch auch durch sein besonderes Organisationstalent und seine starke Fähigkeit zum konzeptionellen Denken hat er die Belange der Justiz entscheidend mitgeprägt. Das Arbeitsgericht Stuttgart war das erste Gericht in Deutschland, das vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt hat, wobei Jürgen Gneiting eine maßgebliche Vorreiterrolle gespielt hat. Für seine Dienste danke ich ihm von Herzen und wünsche ihm für seinen Ruhestand alles Gute.“

Hintergrundinformation zu Jürgen Gneiting:

Jürgen Gneiting studierte zunächst Sozialarbeit an der Fachhochschule für Sozialwesen in Esslingen. Anschließend war er bei einer Drogenberatungsstelle in Stuttgart tätig. 1985 nahm er das Zweitstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen auf und leistete anschließend sein Referendariat im Bezirk des Landgerichts Stuttgart ab. Nach seinem Zweiten Staatsexamen trat Jürgen Gneiting Mitte 1993 in den höheren Justizdienst des Landes ein und wurde dem Arbeitsgericht Stuttgart zugewiesen, wo er in der Folge auch zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Von 1996 bis 1999 war er an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Von Mitte 2004 bis Mitte 2005 folgte die Erprobungsabordnung an das Landesarbeitsgericht. Im Anschluss wurde er 2006 zum Direktor des Arbeitsgerichts Karlsruhe und 2009 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt. Seit 2011 war Jürgen Gneiting Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart. 2012 wurde er vom Landtag für die Dauer von neun Jahren zum Mitglied des Staatsgerichtshofs (inzwischen Verfassungsgerichtshof) des Landes Baden-Württemberg gewählt. 2021 erfolgte seine Wiederwahl für weitere neun Jahre.

Hintergrundinformationen zum Arbeitsgericht Stuttgart:

Das Arbeitsgericht Stuttgart ist das größte Arbeitsgericht des Landes Baden-Württemberg. Mit seinen 31 Kammern fallen rund 10.000 Verfahren im Jahr an.

Zum 16.10.2018 stellte das Arbeitsgericht Stuttgart als erstes Gericht in Deutschland vollständig auf die elektronische Aktenführung um. Insgesamt arbeiten 79 Personen am Arbeitsgericht Stuttgart.

(c) JM Baden-Württemberg, 11.06.2024

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