Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 23. Mai 2024 in dem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH angeordnet, Lars Windhorst in Haft zu nehmen. Der Haftbefehl wird damit begründet, dass Herr Windhorst als faktischer Geschäftsführer der Schuldnerin seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und seinem Anhörungstermin unentschuldigt ferngeblieben ist. Die Vollziehung des Haftbefehls wurde nun unter der Auflage ausgesetzt, dass Herr Windhorst in einem neuen Termin die erbetenen Auskünfte erteilt und Belege vorlegt. Zuvor hatte sich für Herrn Windhorst dessen Anwalt bei dem Insolvenzgericht gemeldet und einen Termin bestätigt, zu dem neben Herrn Windhorst auch der vorläufige Insolvenzverwalter erscheinen wird. Der Termin selbst wird im Vorfeld nicht bekannt gegeben.

(c) AG Hannover, 05.06.2024

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