Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Rückforderung von Unterhaltsvorschuss bei eigenem Einkommen Minderjähriger. Behörden müssen dabei den Schutz vor Überschuldung berücksichtigen.
Das Landgericht München I hat im Lkw-Kartell kartellbedingte Preisaufschläge von bis zu fünf Prozent bei Fahrzeugen von MAN und Daimler festgestellt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Das Sozialgericht Braunschweig erhöht den Gesamt-GdB eines Klägers von 30 auf 40. Entscheidend war die gegenseitige Verstärkung psychischer und körperlicher Erkrankungen.
Der BGH präzisiert die Auskunftspflichten der SCHUFA und erleichtert Verbrauchern den Nachweis, dass Bonitätsscores maßgeblich für nachteilige Vertragsentscheidungen waren.
LG Koblenz: Ein vier Zentimeter tiefes Schlagloch begründet auch bei Schäden an einem Motorrad nicht automatisch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Jennifer Rybarczyk ist neue Leiterin der JVA Düsseldorf. Die 54-jährige Juristin folgt auf Charlotte Narjes und leitete zuvor die JVA Euskirchen.
OLG Frankfurt: Selbst geschriebene Liedtexte bleiben trotz späterem KI-Einsatz urheberrechtlich geschützt, wenn wesentliche kreative Elemente erhalten bleiben.
Das Landgericht Frankfurt untersagt Google die Veröffentlichung dreidimensionaler Luftbilder eines Privatgrundstücks auf Google Earth und Maps. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Michael Schrotberger ist offiziell als Leiter der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingeführt worden. Justizminister Josef Schmid verabschiedete seine Vorgängerin Petra Strohbach, die seit Februar 2026 Generalstaatsanwältin in Nürnberg ist.
Greenberg Traurig hat Vastint bei einem Joint Venture mit Hines zur Entwicklung des Glasmacherviertels in Düsseldorf beraten. Auf dem 193.000 Quadratmeter großen Areal sollen bis zu 1.800 Wohnungen entstehen.
Dr. Jan Keppel ist neuer Direktor des Amtsgerichts Wittlich. Der bisherige Richter am OLG Koblenz folgt auf Hermann Josef Weber und bringt Erfahrung aus Strafrechtsprechung, Staatsschutzverfahren und Justizverwaltung mit.
Das VG Koblenz bestätigt den Fahrerlaubnisentzug eines „Auto-Posers“. Wiederholte Verkehrsverstöße, erhebliche Lärmbelästigungen und Uneinsichtigkeit rechtfertigten die Anordnung einer MPU.