Flick Gocke Schaumburg hat die Kommission der Europäischen Union bei der Abweisung der Klagen regionaler Versorger gegen die Genehmigung des Erwerbs eines wesentlichen Teils der Erzeugungskapazitäten von E.ON durch RWE erfolgreich vertreten.
Berater EU-Kommission: Flick Gocke Schaumburg
Dr. Florian Haus (Kartellrecht)
Die Kommission hatte den aus drei Paralleltransaktionen bestehenden Asset-Tausch von E.ON und RWE – die Übernahme der Stromerzeugung von E.ON durch RWE, die Beteiligung von RWE an E.ON und der Erwerb der RWE-Tochter Innogy durch E.ON – 2019 in zwei Verfahren genehmigt (M.8870 und M.8871). Gegen diese Freigabeentscheidungen haben insgesamt zehn Kommunalversorger sowie der Energielieferant Naturstrom geklagt. Dr. Florian Haus war u.a. in drei der gegen die Entscheidung M.8871 gerichteten Verfahren tätig.
Das Gericht der EU (EuG) entschied nun, dass der Kommission bei der Genehmigung der Deals keine offensichtlichen Beurteilungsfehler unterlaufen sind und wies die Klagen in den von Flick Gocke Schaumburg verteidigten Fällen als unzulässig ab (Rechtssache T-320-322/20). Weitere Verfahren sind anhängig (T-63-65/21).
©️ Flick Gocke Schaumburg, 23.05.23