Keine kartellrechtlichen Bedenken gegen Kooperation der Automobilindustrie bei Kabelbäumen
Das Bundeskartellamt hat keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Kooperation der Automobilindustrie zur Standardisierung der Fertigung von Leitungssätzen, sog. Kabelbäumen. Die Behörde hat den Beteiligten der bisher unter der Bezeichnung „Innovationsinitiative Leitungssatz“ (IILS) im Rahmen des „Forschungscampus Arena2036“ geführten Kooperation mitgeteilt, dass es im Rahmen des Aufgreifermessens gegen das Teilprojekt „Standardisierungsinitiative…