DAV begrüßt Entscheidung zur Verfahrenswiederaufnahme zuungunsten Freigesprochener
Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute das „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ für verfassungswidrig. Das Gesetz hatte es ermöglicht, Verfahren gegen vom Mord freigesprochene Personen wiederaufzunehmen, und stand damit im Widerspruch zum Verbot der Doppelbestrafung („ne bis in idem“). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte bereits in der Vergangenheit auf die Mängel des…