Statement von Rechtsanwalt Martin Rubbert, Mitglied im Ausschuss Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Im Bundestag findet heute die erste Lesung des Cannabisgesetzes (CanG) statt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt das Vorhaben, den Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren. Eine finale Lösung sei der Entwurf jedoch nicht.

„Von einer ‚Legalisierung‘ kann zwar mit Blick auf die Inhalte des Gesetzes kaum gesprochen werden. Der Gesetzentwurf erkennt jedoch, dass das Strafrecht als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen darf. Schon das sozial-ethische Unwerturteil, das mit der Strafandrohung verbunden ist, wiegt schwer. Wir begrüßen deshalb die Neuausrichtung der Strafvorschriften und insbesondere auch den geplanten Erlass bereits ausgesprochener, aber noch nicht vollstreckter Strafen für Taten, die nach der neuen Rechtslage nicht mehr strafbar wären.

Der DAV plädiert weiterhin für eine umfassendere Legalisierung und Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums. Die Pläne der Koalition können auf dem Weg dahin nur eine Übergangslösung sein.“

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