Moldau und Georgien künftig sichere Herkunftsstaaten
Bei Staaten, die als sicher bestimmt werden, gilt die gesetzliche Vermutung, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Die Bearbeitung der Asylverfahren lässt sich dadurch beschleunigen.