Planfeststellungsbeschluss für eine Hochspannungsleitung im Ostalbkreis rechtmäßig
Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 22. Januar 2020 für die Netzverstärkung im Ostalbkreis genügt den Anforderungen des Immissionsschutzrechts mit Blick auf die entstehenden elektromagnetischen Felder und leidet auch im Übrigen an keinen Mängeln, die Rechte der Kläger verletzen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem jetzt zugestellten Urteil vom…