Bürgerbegehren zur Wilhelm-Wisser-Schule Eutin wird nicht zugelassen
Das Bürgerbegehren zu der Frage, ob die Wilhelm-Wisser-Schule in Eutin einen Neubau mit Aula, Außensportanlage und 3-Feld-Sporthalle am Standort Lehmkuhle erhalten soll, wird nicht zugelassen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit Eilbeschluss vom 15. Dezember 2022 entschieden (Az. 6 B 34/22). Damit ein Bürgerbegehren im gerichtlichen Eilverfahren für zulässig erklärt…