Papenburg: „Automatenshop“ darf an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen
Mit Beschluss vom gestrigen Tag (Az.: 1 B 61/24) hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Antrag der Betreiberin eines „Automatenshops" auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer noch anhängigen Klage abgelehnt. Hintergrund ist eine Anordnung der Stadt Papenburg vom 26. Juni 2024, nach der die Antragstellerin ihre in dem „Automatenshop" befindlichen Verkaufsautomaten an Sonn-…