Genehmigung zum Rückbau des Stauwehrs Euteneuen (Sieg) nicht vollziehbar
Der Plangenehmigungsbescheid zum Rückbau des Stauwehrs Euteneuen (Sieg) ist in einem Punkt rechtswidrig und darf daher vorerst nicht vollzogen werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.