Beschränkung für Rundfunkvertreter bei der Räumung von „Tümpeltown“ überwiegend rechtswidrig
Der Antragsteller ist für einen Radiosender für die Berichterstattung rund um die Räumung von „Tümpeltown" am Südschnellweg akkreditiert und wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtschutzes gegen Zugangsbeschränkungen der Antragsgegnerin, der Polizeidirektion Hannover. Nach dem Konzept der Antragsgegnerin sollte der Zugang zu den abgesperrten Bereichen am Südschnellweg nur in Begleitung,…