Niedersächsisches Justizministerium darf den geplanten Rollout der elektronischen Akte im Juni 2025 fortsetzen
Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte über drei Anträge des Hauptpersonalrats beim Niedersächsischen Justizministerium vom 5. Juni 2025 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Einführung der rechtsverbindlichen elektronischen Akte in verschiedenen Justizbehörden im Juni 2025 zu entscheiden.