Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die geplante Anstellung als Koch in einem Döner-Imbiss nicht als Beschäftigung in einem Spezialitätenrestaurant anzusehen ist, für die ein Visum erteilt werden könnte. Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger und gelernter Koch. Er beantragte beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Izmir die Erteilung eines Visums…