Keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung: Tischtennisplatte auf Spielplatz kann bleiben
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage der Eigentümerin eines Wohnhauses, mit der sie im Wesentlichen die Entfernung einer Tischtennisplatte von dem in ihrer Nachbarschaft gelegenen Spielplatz begehrt, abgewiesen. Der Klägerin gehört ein Einfamilienhaus in einem Dorfgebiet der beklagten Ortsgemeinde. Auf dem angrenzenden Grundstück befindet sich ein von…