Straße darf öffentlich genutzt werden: Klage des Eigentümers einer Privatstraße in Zweibrücken abgewiesen
Die Klage des Eigentümers einer Privatstraße in Zweibrücken auf Feststellung, dass es sich bei der Verkehrsfläche nicht um einen tatsächlich-öffentlichen Weg handelt, der als solcher von der Allgemeinheit genutzt werden kann, hat keinen Erfolg. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Urteil vom 24. Juli 2024 entschieden.