Einigung im Streit über ehemalige Mülldeponie Jockgrim-Büchelberg
Mit Beschluss vom 28. November 2024 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße das Verfahren zur Betreiberverantwortlichkeit für die stillgelegte Deponie Jockgrim-Büchelberg eingestellt.