Polizeibeauftragtengesetz NRW: Verfassungsbeschwerde unzulässig
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat die Verfassungsbeschwerde der Polizeigewerkschaft gegen das Polizeibeauftragtengesetz als unzulässig zurückgewiesen. Die Kammer sah keine direkte Betroffenheit des Beschwerdeführers und betonte, dass nur individuelle Grundrechtsverletzungen rügtauglich sind.