NRW-Verfassungsgerichtshof bestätigt Gemeindefinanzierungsgesetze
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat Kommunalverfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2022 bis 2024 abgewiesen. Die Differenzierung zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden bei den fiktiven Hebesätzen sei sachlich vertretbar und verfassungsrechtlich zulässig. Ein Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung liege nicht vor.