Bayerisches Oberstes Landesgericht: Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen
Der in Nürnberg angesiedelte 4. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hatte sich in einer Revisionsentscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, wann eine Meinungsäußerung den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Der Angeklagte hatte am 29. Mai 2020 auf seinem YouTube Kanal unter dem Titel „Es ist Wahnsinn. Hier wird eine Volkswirtschaft kaputt gemacht…