OVG bestätigt Auflagen zu Ordnerzahl und Glasverbot bei „Jamel rockt den Förster“ – Alkoholverbot aufgehoben
Im Streit um Versammlungsauflagen für das Festival „Jamel rockt den Förster“ hat das OVG Mecklenburg-Vorpommern die Entscheidung des VG Schwerin teilweise geändert: Auflagen zur Anzahl der Ordner, zum Mitführverbot von Glasbehältern und zur schriftlichen Mitteilung an die Behörde bleiben bestehen. Das Verbot des Alkoholkonsums während der Veranstaltung hob das Gericht…